Pastoralkonferenz
In der Pastoralkonferenz sind alle Mitglieder des Pastoralteams und zusätzlich alle Seelsorgerinnen und Seelsorger vertreten, die in der sogenannten Kategorialseelsorge, d.h. in bestimmten Bereichen wie zum Beispiel der Krankenhausseelsorge, tätig sind. Ruhestandsgeistliche, die in der Pfarrei leben, können vom Pfarrer zur Teilnahme an der Konferenz eingeladen werden.
Auftrag der Pastoralkonferenz ist es, „die Entwicklung der pfarrlichen Seelsorge zu gestalten, die verschiedenen pastoralen Handlungsfelder zu vernetzen und Grundsatzfragen, welche die Pfarrei betreffen, mit einander zu klären“ (vgl. Kirchliches Amtsblatt, a.a.O., S. 48).