Lektoren

In der Liturgiekonstitution von 1963 wird eindeutig auf die Aufgaben der Gläubigen bei den liturgischen Feiern hingewiesen. Eine dieser Aufgaben ist der Dienst des Lektors. Entsprechend der "Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch" ist der Lektor beauftragt, die Lesungen aus der Heiligen Schrift mit Ausnahme des Evangeliums vorzutragen.
So erleben wir in allen Gottesdiensten, dass eine Lektorin oder ein Lektor das Wort Gottes verkündet und auch die Fürbitten vorträgt. Die Bedeutung dieser Aufgabe bringt es mit sich, dass sie oder er entsprechend vorbereitet ist. Neben der persönlichen Vorbereitung auf die jeweiligen Texte wird der ganze Kreis regelmäßig eingeladen, die Kenntnisse und Fähigkeiten immer wieder aufzufrischen. So wird der Dienst am Ambo nicht zur Routine. Der Einsatz der Lektorinnen und Lektoren erfolgt kontinuierlich nach einem Plan

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Petra Oberlehberg 409812