Kirchenvorstand

In unserer Pfarrei St. Ludgerus besteht der Kirchenvorstand aus 16 gewählten Mitgliedern. Die Wahlperiode beträgt 6 Jahre, aber alle drei Jahre scheidet die Hälfte der gewählten Mitglieder aus.
Aufgaben:
Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Er trifft z. B. als Anstellungsträger der Gemeinde Personalentscheidungen, befindet über bauliche Maßnahmen und stellt den Haushaltsplan auf. Der Kirchenvorstand entsendet zudem die Mitglieder für die Verbandvertretung des Dienstleistungsverbandes und wählt über Wahlmänner und Wahlfrauen 17 von 25 Mitgliedern des Kirchensteuerrates des Bistums Essen, der über den Haushalt der Diözese entscheidet.
Mitglieder:
Die Zusammensetzung des Kirchenvorstandes ist durch das Gesetz zur Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 festgelegt. Danach besteht der Kirchenvorstand aus dem Pfarrer  als Vorsitzendem (bei uns Propst Jürgen Schmidt), dem stellvertretenden Pfarrer (bei uns: Pastor Michael Niekämper) und, bei der Größe unserer Pfarrei, 16 gewählten Mitgliedern. Der Pfarrgemeinderat entsendet ein Mitglied, das mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnimmt.

Mitglieder

Michael Bremenkamp, Jürgen Brömmelhaus, Jochen Degenhardt , Andreas Göbel, Manfred Gunkel
Dirk Holtermann , Markus Isermann, Mechthild Keienburg, Lars Martin Klieve, Christian Kromberg
Dr. Gregor Meder, Dr. Andreas Merbecks, Pastor Michael Niekämper, Ansgar Rebbelmund , Dr. Andreas Sander
Propst Jürgen Schmidt, Stephan Toussaint , Dr. Michael Weyand

Vorsitzender: Propst Jürgen Schmidt
stellvertretender Vorsitzender: Michael Bremenkamp, 2. stellvertretender Vorsitzender: Dr. Michael Weyand

Vertretung im Pfarrgemeinderat:
Mechthild Keienburg

Vertretung aus dem Pfarrgemeinderat:
Elisabeth Dorn-Schwägerl, Vertreterin Frau Barbara Palm-Scheidgen